Corona Hygienekonzept

Hygienekonzept des Scherberger Turnvereins
für den Handball Spielbetrieb ab dem 01.09.2021

Letzte Aktualisierung am 26.11.2021

 

Grundlagen: Aktuelle Coronaschutz-Verordnung der Stadt Würselen und des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Der Scherberger Turnverein hat während des Spielbetriebs das Hausrecht in der Elmar-Harren-Halle. Verstöße gegen das Hygienekonzept werden zur Anzeige gebracht und Störer werden der Halle verwiesen. Das laufende Spiel wird unterbrochen und erst nach Ende der Störung fortgesetzt.

 

ZONE 1: Hallen-Innenraum ohne Tribüne


ZONE 2: Tribüne/Eingang: Zuschauer; Vereinshelfer, u.a. Sitzplatz-Zwang für Zuschauer, nur ausgewiesene Sitzplätze sind zugelassen. Es wird ein Heim- und ein Gästebereich ausgewiesen. Sobald die Zuschauer ihre Plätze auf der Tribüne eingenommen haben, können die Masken abgenommen werden. Bitte auf ausreichend Platz von 1,5m zwischen den Zuschauern achten. Wer die Tribüne verlässt oder/und sich im Eingangsbereich der Halle aufhält, muss eine Maske tragen.


Zugang zur Halle:

Grundsätzliches: Die Halle darf nur mit Maske betreten werden. Es gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen) nach der jeweils aktuellen Coronaschutz-Verordnung. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen, da sie durch regelmäßige Testungen in den Schulen gleichgestellt sind. Der Nachweis (QR-Code des Impfzertifikats in digitaler Form oder als Ausdruck, Bescheinigung über Genesung) sowie ein gültiges Ausweisdokument sind beim Betreten der Halle vorzuzeigen. Jeder muss sich beim Betreten der Halle die Hände desinfizieren.  Der Zugang und das Verlassen des Gebäudes sind unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5 Metern durchzuführen. Gedränge vor den Eingängen ist zu vermeiden. Der Mindestabstand gilt auch für Warteschlangen im Eingangsbereich oder im Vorraum.

 

Spieler der Gast- und die Heimmannschaft betreten und verlassen das Gebäude auf der rechten Seite der Halle. Der Halleninnenraum wird über die nächstgelegene Tür betreten und verlassen. Die Spieler können die Maske mit Betreten der Kabine oder des Spielfeldes ablegen.

Der Mindestabstand ist auch in den Umkleide- und Duschräumen einzuhalten. Dafür stehen beiden Mannschaften jeweils 2 Umkleidekabinen zur Verfügung. Der Aufenthalt in der Kabine ist möglichst kurz zu gestalten, d.h. nur zum Umziehen. Alle persönlichen Sachen sind mitzunehmen. Es darf nichts in den Kabinen bleiben. Eine Nutzung der Umkleidekabinen zu Teambesprechungen ist daher untersagt.

Der/die Schiedsrichter erhalten eine separat zugewiesene Umkleidekabine.


Zuschauer der Gast- und der Heimmannschaft betreten und verlassen das Gebäude über den linken Haupteingang. Es sind maximal sind 35 Zuschauer jeder Mannschaft möglich, wenn zwei Tribünen ausgefahren sind. Bitte die Beschilderung beachten. Auch auf der Tribüne ist im jeweiligen Bereich ein Mindestabstand (außerhalb des eigenen Hausstands) von 1,5m einzuhalten.

Spielbetrieb: Ein Seitenwechsel muss nicht durchgeführt werden. Offizielle und Kampfgericht halten den Mindestabstand von 1,5m zueinander ein. Mannschaften aus nachfolgenden Spielen bleiben bevorzugt außerhalb des Gebäudes, bis die Umkleiden frei sind und die vorher spielenden Mannschaften schnellstmöglich die Halle verlassen haben. Falls es zu Verzögerungen kommt, können die nachfolgen Mannschaften sich bereits umziehen und die vorhergehenden Mannschaften halten sich kurzfristig nach dem Spiel im freien Tribünenbereich unter Abstandswahrung auf, bevor sie die Kabinen nach einer Desinfektion benutzen können.


Weitere Regelungen:

  • Die Halle ist dauerhaft zu lüften, d.h. alle Fenster und Türen sind – soweit möglich - zu öffnen und offen zu halten. Umkleiden, Laufwege, Ein- und Ausgänge sowie Sitzplätze werden gekennzeichnet.
  • Gastronomie / Theke wird nicht angeboten
  • Desinfektionsmittelspender werden an allen Eingangsbereichen, an der Theke sowie an den Toiletten bereitgestellt.
  • Die Toiletten im Vorraum der Halle werden geöffnet sein, dürfen aber immer nur von einer Person betreten werden.

Das Dokument kann als PDF-Datei hier heruntergeladen werden.

 

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Version 20211126